Vor einiger Zeit hat Markus an die Mannschaftsführer Hinweise des TTVN zur neuen Saison per Mail gesendet.

Möglicherweise sind folgende Informationen/Neuerungen für euch interessant:

  • „Unbegrenztes“ Ersatzspielen: In Zukunft darf jeder Spieler (ohne Sperrvermerk) beliebig oft in beliebig vielen oberen Mannschaften Ersatz spielen - ohne Konsequenzen für die Einsatzberechtigung in seiner eigenen Mannschaft.

 

  • Fünfmaliges Fehlen zukünftig ohne (sofortige) Auswirkungen: In Zukunft verliert kein Spieler nach einem fünfmaligen ununterbrochen Fehlen mehr die Eigenschaft, zur Sollstärke seiner Mannschaft beizutragen. Es besteht also keine Gefahr mehr des "Aufrückens" von Spielern der unteren Mannschaften. Aber: In der Altersgruppe Erwachsene muss jeder Spieler in zwei Punktspielen pro Halbserie in irgendeiner Mannschaft seines Vereins im Einzel eingesetzt werden, damit er in der nächsten Halbserie als Stammspieler gemeldet werden kann. Wer das nicht macht, ist mit Beginn der nächsten Halbserie Reservespieler (RES), bis er in irgendeiner zukünftigen Halbserie wieder an zwei Punktspielen im Einzel teilgenommen hat und ab der dann folgenden Halbserie wieder Stammspieler ist. Reservespieler zählen nicht zur Sollstärke einer Mannschaft.

 

  • Regelungen für Ergänzungsspieler: Ergänzungsspieler tragen nicht zur Sollstärke einer Mannschaft bei. Die Anzahl der Ergänzungsspieler pro Verein oder Mannschaft ist weder in der Mannschaftsmeldung noch im Mannschaftskampf begrenzt.

 Jugendergänzungsspieler (JES): JES dürfen maximal 5 Einsätze in der gemeldeten Damen- / Herren-Mannschaft haben. Die JES dürfen nur in der Mannschaft spielen, in der sie als JES gemeldet sind. Sie dürfen nicht in höheren Mannschaften Ersatz spielen.

 Weibliche Ergänzungsspielerin (WES): WES dürfen in einer männlichen oder in einer weiblichen Mannschaft spielstärkemäßig als WES gemeldet werden. Die Anzahl der Einsätze ist nicht beschränkt. Die Anzahl der Einsätze als Ersatzspielerin in oberen Mannschaften ist ebenfalls nicht beschränkt.

 

Wenn Bedarf an den ausführlichen Informationen des TTVN besteht, kann er diese von mir per Mail erhalten!